1. Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses in der Schweiz
Während in manchen Ländern kurze Empfehlungsschreiben oder reine Referenztelefonate üblich sind, ist das qualifizierte Arbeitszeugnis (Vollzeugnis) in der Schweiz das Rückgrat jeder Bewerbungsmappe. Schweizer Recruiter studieren Zeugnisse genau, um die fachliche Leistung, das Sozialverhalten und den Kündigungsgrund zu prüfen.
Gemäss Art. 330a Abs. 1 des Schweizer Obligationenrechts (OR) kann der Arbeitnehmer jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht. Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf die Art und Dauer zu beschränken (Arbeitsbestätigung, Art. 330a Abs. 2 OR).
Nach ständiger Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts muss ein Arbeitszeugnis wahrheitsgetreu, aber gleichzeitig wohlwollend formuliert sein. Es darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt erschweren. Daher verwenden Schweizer Arbeitgeber eine subtile, kodierte Zeugnissprache.
2. Die geheimen Zeugniscodes und ihre Schulnoten
Da offene Kritik vor Gericht angefochten werden kann, bewerten HR-Abteilungen Leistungen über abgestufte Signalwörter wie „stets zur vollsten Zufriedenheit“ oder „zu unserer Zufriedenheit“.
| Note (CH) | Formulierung im Zeugnis | Bedeutung für Schweizer HR |
|---|---|---|
| Note 6 (Sehr gut) |
„...erledigte die Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit.“ / „...zeigte stets herausragendes Engagement.“ | Spitzenleistung ohne jede Einschränkung. Höchste Empfehlung. |
| Note 5 (Gut) |
„...erledigte die Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit.“ / „...zur vollsten Zufriedenheit.“ | Solide, überdurchschnittliche Leistung. Sehr geschätzt. |
| Note 4 (Befriedigend) |
„...erledigte die Aufgaben zur vollen Zufriedenheit.“ | Durchschnittlich. Das Fehlen des Wortes „stets“ signalisiert Leistungsschwankungen. |
| Note 3 (Ausreichend) |
„...erledigte die Aufgaben zur Zufriedenheit.“ / „...im Grossen und Ganzen zufriedenstellend.“ | Unterdurchschnittlich. Aufgaben wurden gerade so bewältigt. |
| Note 1–2 (Mangelhaft) |
„...zeigte sich stets bemüht...“ / „...entsprach im Wesentlichen den Anforderungen.“ | Klares Alarmsignal: Gute Absicht, aber fehlende fachliche Eignung. |
3. Die Verhaltensbeurteilung (Vorgesetzte, Kollegen, Kunden)
Ein besonders tückisches Detail ist die Reihenfolge der genannten Personengruppen im Verhaltensabsatz. Die standardmässige und fehlerfreie Reihenfolge lautet in der Schweiz immer:
„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Kunden war stets vorbildlich und einwandfrei.“
Achtung vor Verdrehungen: Wenn es heisst: „Das Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war gut“ (Vorgesetzte an zweiter Stelle genannt), deutet dies für Personalchefs auf Autoritätskonflikte oder mangelnden Respekt vor Führungskräften hin. Werden Kunden überhaupt nicht erwähnt, obwohl die Stelle Kundenkontakt hatte, gab es vermutlich Kundenbeschwerden.
4. Der Schlusssatz: Bedauern, Dank und Zukunftswünsche
Der Schlusssatz eines Schweizer Arbeitszeugnisses ist oft der aussagekräftigste Teil. Ein vollständiger, erstklassiger Schlusssatz besteht aus vier Bausteinen:
- Grund des Austritts: „verlässt uns auf eigenen Wunsch“ (positiv) vs. „im gegenseitigen Einvernehmen“ (oft Kündigung durch Arbeitgeber).
- Bedauern: „Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr...“ (Fehlt das Bedauern, war der Arbeitgeber froh über den Abgang).
- Dank: „...und danken für die stets hervorragende Mitarbeit...“
- Zukunftswünsche: „Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
5. Checkliste: Was tun bei einem schlechten Arbeitszeugnis?
- ✓ Schriftliche Frist setzen: Bitten Sie Ihren bisherigen Arbeitgeber sachlich um eine Berichtigung konkreter Passagen.
- ✓ Eigenen Entwurf mitsenden: Erleichtern Sie der HR-Abteilung die Arbeit, indem Sie direkt verbesserte Formulierungsvorschläge beifügen.
- ✓ Schlichtungsbehörde anrufen: Bei Streitigkeiten ist in der Schweiz das Schlichtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht in der Regel kostenlos.
- ✓ Zwischenzeugnis bei Chefwechsel verlangen: Sichern Sie gute Leistungen rechtzeitig ab, bevor neue Führungskräfte Ihre Historie nicht mehr kennen.