1. Warum die Bewilligung im Schweizer Lebenslauf unverzichtbar ist
In vielen Ländern (z. B. USA oder Deutschland) werden Visastatus oder Staatsangehörigkeit im Lebenslauf aus Antidiskriminierungsgründen weggelassen. In der Schweiz ist das Gegenteil der Fall: Schweizer Arbeitgeber müssen wissen, ob Sie sofort eingestellt werden können oder ob ein behördliches Bewilligungsverfahren notwendig ist.
Fehlt die Angabe, vermuten Recruiter häufig einen komplizierten Visumaufwand und sortieren die Unterlagen vorzeitig aus.
2. Die wichtigsten Schweizer Bewilligungsarten im Überblick
3. Wie wird die Angabe im Lebenslauf formuliert?
Platzieren Sie die Angabe direkt unter den Persönlichen Angaben (Personalien):
Aufenthaltsstatus: Aufenthaltsbewilligung B (oder: EU/EFTA-Staatsbürger, Bewilligung unproblematisch)
Wenn Sie noch im Ausland wohnen und EU/EFTA-Bürger sind, schreiben Sie idealerweise:
„Staatsangehörigkeit: [z. B. Italienisch / EU] · Arbeitsbewilligung: Anspruch auf Bewilligung B/G via Freizügigkeitsabkommen (FZA)“.