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Ja, in der Schweiz ist ein professionelles Bewerbungsfoto nach wie vor der Standard (bei ca. 90 % der Bewerbungen üblich). Das Foto sollte ein aktuelles Porträt (Halbprofil oder frontal), mit dezentem neutralem Hintergrund und gepflegter Business-Kleidung sein. Schnappschüsse oder Selfies sind ein Ausschlusskriterium.
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Die goldene Regel lautet: Maximal 2 DIN-A4-Seiten. Berufseinsteiger oder Absolventen sollten ihren Lebenslauf idealerweise auf 1 Seite komprimieren. Bei langjähriger Führungserfahrung sind 2 Seiten akzeptiert, mehr als 2 Seiten werden von Schweizer HR-Verantwortlichen nur in Ausnahmefällen (z. B. akademische Publikationslisten) toleriert.
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Ja. Wenn Sie keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, ist die Angabe des Bewilligungsstatus (z. B. «Bewilligung C (Niederlassung)», «Bewilligung B (Aufenthalt)», «Grenzgängerbewilligung G» oder «EU/EFTA-Bürger, Bewilligung erforderlich») zwingend erforderlich, damit der Arbeitgeber den bürokratischen Aufwand einschätzen kann.
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Ja, in der Schweiz gehört eine Orts- und Datumsangabe sowie eine eigenhändige (oder digital eingefügte) Unterschrift am Ende des Lebenslaufs zum guten Ton. Dies belegt die Richtigkeit der Angaben und vermittelt Verbindlichkeit.
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Grundsätzlich in der Sprache, in der das Stelleninserat verfasst ist. In der Deutschschweiz auf Deutsch (Achtung: in der Schweiz gibt es kein «ß», sondern immer «ss»), in der Romandie auf Französisch, im Tessin auf Italienisch. Bei multinationalen Konzernen in Zürich, Basel oder Genf ist häufig Englisch gewünscht.
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Ja, absolut! Obwohl wir auf die Schweizer Besonderheiten spezialisiert sind, decken unsere Vorlagen und der PDF-Export auch die Bewerbungsstandards für Deutschland (nach DIN 5008) und Österreich perfekt ab. Sie können alle Editoren und die fertigen PDF-Dokumente für die gesamte DACH-Region (Schweiz, Deutschland, Österreich) mit bestem Gewissen nutzen.